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Berufsethische Grundsätze der SGS



Die Schweizerische Gesellschaft für systemische Therapie und Beratung, SGS, hat sich am 20.11.99 auf ein Ethikpapier geeinigt, das wir hier zitieren möchten (Beschluss der SGS-Mitgliederversammlung vom 20. November 1999. Verwendete Literatur: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UNO 1948; BSO-Leitbild; darin enthaltene Ethik-Richtlinien, 1997).
Dieser Ethikkodex soll uns anleiten, unseren Beruf glaubwürdig und verlässlich auszuüben. In Anlehnung an die UNO-Menschenrechtscharta bilden für uns die folgenden Grundüberzeugungen die Basis unseres beruflichen Handelns:

Präambel

Der vorliegende Ethikkodex für SGS-Mitglieder soll uns anleiten, unseren Beruf glaubwürdig auszuüben. In Anlehnung an die UNO-Menschenrechtscharta bilden für uns folgende Grundüberzeugungen die Basis unseres beruflichen Handelns:
  • Jeder Mensch ist einmalig und eine eigenständige Persönlichkeit. Er bleibt sein Leben lang lern-, veränderungs- und damit entwicklungsfähig.
  • Allen Menschen gebührt Achtung unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Kultur. Wertschätzung und umfassende Integrität des einzelnen Menschen stehen für uns an erster Stelle.
  • Alle Menschen haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit sowie das Recht auf Bildung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
  • Menschen sind abhängig von ihren Beziehungen und ihrem sozialen Umfeld. Sie streben danach, ihr Leben eigenverantwortlich gestalten zu können und haben das Bedürfnis nach Anerkennung. Unsere Sicht der Welt als venetztes System verpflichtet uns zur Solidarität mit anderen Menschen und zur Rücksichtnahme gegenüber der Umwelt.
  • Aufträge totalitärer, fremdenfeindlicher, sexistischer oder rassistischer Organisationen, Unternehmen oder Parteien lehnen wir ab.

Berufsethische Verhaltensregeln

  1. Wir definieren die Beziehung zu unseren KlientInnen als professionelle Beziehung zwischen Auftraggeberlnnen und Therapeutlnnen/Beraterlnnen. Wir tragen die Verantwortung für die Professionalität unseres Umgangs mit Aufträgen und Auftraggeberlnnen.
  2. Wir schaffen Transparenz bezüglich unseres beruflichen und persönlichen Hintergrundes, unseres Arbeitsverständnisses, unserer Arbeitsform und unserer Mitgliedschaft in der SGS sowie über institutionelle und persönliche Bindungen, soweit diese für die betroffenen Personen und Institutionen von Bedeutung sind.
  3. Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Berufsrolle immer in Spannungsfeldern stehen und diese nicht auflösen können, sondern aushalten und kreativ gestalten müssen. Solche Spannungsfelder entstehen z.B. zwischen kritischer Distanz und Solidarität, zwischen institutionellem Auftrag und den Bedürfnissen der beteiligten Personen oder zwischen knappen Ressourcen und anstehenden Problemen.
  4. Wir achten die unantastbare Würde der Menschen, mit denen wir in Erfüllung eines Auftrages zu tun haben, deren situationsbedingte Möglichkeiten und Grenzen, wie auch deren Eingebundensein in ihre institutionellen Zusammenhänge.
  5. Wir sind uns der Abhängigkeit der Klientlnnen und somit der Gefahr des Missbrauchs bewusst. Insbesondere ist im Rahmen der therapeutischen und beraterischen Beziehung jede sexuelle Aktivität ausgeschlossen.
  6. Wir fördern verantwortliches Handeln. Wir achten die Eigenständigkeit der Klientinnen und Klienten insbesondere bezüglich Urteilsbildung und Entscheidung. Das entbindet uns nicht davon, kritisch Stellung zu nehmen, alternative Sichtweisen einzubringen und auf allfällige Folgen und Konsequenzen von Entscheiden hinzuweisen.
  7. Wir gewährleisten Verschwiegenheit. Die Weitergabe von Informationen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Beteiligten.
  8. Das SGS-Mitglied auferlegt sich in seiner Arbeit grösstmögliche Echtheit und Übereinstimmung zwischen seinen beruflichen Handlungsmaximen und der eigenen Lebenspraxis. Dazu gehört kontinuierliche Auseinandersetzung mit sich selbst sowie mit der beruflichen Tätigkeit in Form der kritischen Arbeitsreflexion (Intervision/Supervision).
  9. Wir geben der Optimierung des Beratungsprozesses gegenüber den eigenen ökonomischen Bedürfnissen den Vorrang. Das gilt bezüglich Intensität und Dauer des Beratungs- oder Therapieprozesses, aber auch im Blick auf die Weitergabe des Auftrags an andere Fachleute.
  10. Wir verpflichten uns, vor jeder Übernahme eines Auftrages, klare Honorarvereinbarungen zu treffen.
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