ZSB Bern


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Supervision bzw. Selbsterfahrung im Einzelsetting

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Curriculum B mit Diplom anstreben, müssen im Verlaufe der Weiterbildung Supervision im Einzel- und Kleingruppensetting und Selbsterfahrung im Einzelsetting auf die notwendige Anzahl Stunden ergänzen, die in den unterschiedlichen Richtlinien der FSP/SGS-P (100 Std. Selbsterfahrung einzeln / 50 Std. Supervison in Kleingruppe, 50 Std. Supervision einzeln) bzw. der FMH bezüglich einer postgradualen Weiterbildung in Psychotherapie festgehalten ist (maximal bis auf je 100 Std.).

Hierzu organisieren sich die TeilnehmerInnen selbst, wobei ihnen die Lehrkräfte des ZSB Bern zur Verfügung stehen. Im Prinzip können diese Weiterbildungslektionen auch ausserhalb des ZSB Bern absolviert werden, wobei eine Liste anerkannter SupervisorInnen und TherapeutInnen ausschlaggebend ist. Diese Liste kann im Sekretariat ZSB bezogen werden. Das ZSB stellt sicher, dass für KandidatInnen für den Fachtitel Psychotherapie FSP im Bereich Selbsterfahrung und Supervision nur DozentInnen zum Einsatz kommen, die die entsprechenden Anforderungen FSP erfüllen (universitäres Hauptfachstudium Psychologie bzw. entsprechend qualifizierte Mediziner).

Die Maximalkosten von Fr. 53'250.– für das Curriculum B sind auf der Basis eines gängigen Ansatzes von Fr. 160.– pro Supervisions- bzw. Selbsterfahrungsstunde (im Einzelsetting) berechnet worden. Dieser Ansatz ist eine Empfehlung an die SupervisorInnen und TherapeutInnen unseres Institutes. Andere Ansätze bzw. anderes Setting ergeben entsprechend andere Gesamtkosten.

Selbsterfahrung und Supervision nicht im gleichen Zeitraum bei der gleichen Person!

Die Bestimmung, dass die Selbsterfahrung und Supervision nicht gleichzeitig bei der gleichen Person stattfinden soll, gilt für alle Fachtitelanträge, sei es individuell oder via Curriculum, wie auch für individuelle als auch Gruppensupervision.

Anforderungen an SupervisorInnen und SelbsterfahrungstherapeutInnen

  • Universitärer Abschluss in Psychologie oder Medizin
  • Abgeschlossene postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie in der vom Kandidaten gewählten psychotherapeutischen Richtung
  • Fachtitel in Psychotherapie FSP oder Psychiatrie-Psychotherapie FMH
  • 5 Jahre berufliche Erfahrung ab Erhalt Fachtitel FSP/FMH.

Fachtitel Psychotherapie und Berufsausübungsbewilligung

Bitte beachten Sie: mit erfolgreichem Absolvieren unseres Curriculum B können Sie den Fachtitel Psychotherapie FSP erwerben. Für die Berufsausübungsbewilligung gilt vorläufig noch kantonales Recht, und die Anforderungen sind nicht in allen Kantonen identisch. Falls Sie eine Praxisbewilligung anstreben, erkundigen Sie sich im betreffenden Kanton!


 Fall- und Teamsupervision   (ZSB-assoziierte SupervisorInnen)