Zur Erbringung der für den Abschluss notwendigen Supervisionseinheiten im Einzel-Setting kann eine Superviorin / ein Supervisor ausgewählt werden, die / der folgenden Anforderungen entspricht:
Voraussetzung für die Anerkennung von SupervisorInnen ist ein Fachtitel in Psychotherapie seitmin. 5 Jahren (eidg. anerkannter Psychotherapeutentitel, FMH, FSP, SBAP, ASP)
Die SupervisorInnen müssen eine Systemische Grundausbildung ausweisen (mind. 3 Jahre).
Falls Selbsterfahrungs- und Supervisionseinheiten bei der gleichen psychotherapeutischen Fachperson durchgeführt werden, dürfen sich diese zeitlich nicht überschneiden
Die Anerkennung von SupervisorInnen ist mittels Formular „Anerkennung SupervisionstherapeutIn“ zu Beginn der Supervision durch die Studienleitung einzuholen (Formular auf der HP unter Downloads zu finden). Bitte das Formular ausgefüllt ans Sekretariat mailen / schicken.